§ 1 Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlage für von uns als Auftragnehmer übernommene Aufträge sind diese beigefügten bzw. Ihnen per Post übersandten und auf unserer Webseite www.thiesbuerger.de einsehbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Anderslautende Bedingungen des Lieferanten oder Auftraggebers, soweit sie unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen oder diese ergänzen, werden nicht Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen.
Vertragliche Vereinbarungen, die von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur von Geschäftsführern oder Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigten vorgenommen werden.
§ 2 Angebot und Preise
An das Angebot halten wir uns 2 Monate ab Angebotsdatum gebunden. Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise weitere vier Monate als Vertragspreise. Tritt danach eine wesentliche Veränderung (größer oder kleiner als 0,75 %) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umfang. Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 0,85 % je 1 % Lohnkostenänderung.
Das Angebot bleibt mit allen Teilen unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung können im Einzelfall gestattet werden.
Eine Umsatzsteuererhöhung kann auch im nichtkaufmännischen Verkehr an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss erbracht wird.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Soweit wir im Rahmen unserer Leistungen auch Lieferungen erbringen, behalten wir uns hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z. B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe unserer Forderung an uns ab.
§ 4 Witterung
Werden Arbeiten witterungsbedingt unterbrochen, erfolgt die Wiederaufnahme binnen einer Woche nach Beendigung des Wetterhindernisses.
§ 5 Gewährleistung
Unsere Leistungen werden vertragsgerecht und nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr. Für Mängel unserer Bauleistung, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder sonstige, nicht durch uns zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haften wir nicht.
Der Besteller ist gem. § 377 HGB verpflichtet, die Lieferung unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und Mängel unverzüglich zu rügen. Dies gilt insbesondere und auch vor Weiterverwendung der Ware. Im Falle des Verstoßes ist der Auftragnehmer von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers frei, dies gilt insbesondere für Mangelfolgeschäden, welche auf der ungeprüften Verwendung der bearbeiteten Materialien beruhen.
§ 6 Haftung
Der Auftragnehmer haftet aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungsschäden, insbesondere im Falle des Verzuges, der Vertragsverletzung und/oder der Schlechterfüllung nur bei vorsätzlich und/oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Garantien betreffend berührt sind.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Geeignetheit und die Tauglichkeit des gelieferten Materials. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für mitgelieferte und bereitgestellte Materialien sowie wegen gemäß Anweisung eingesetzter oder verarbeiteter Beschichtungsstoffe. Der Auftraggeber hat sich versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Materialien für die Be- und Verarbeitung im Betrieb des Auftragnehmers geeignet sind.
Im Falle der Schlechterfüllung hat der Auftragnehmer das Recht zur ordnungsgemäßen Nacherfüllung seiner Wahl. Eine unberechtigte Selbstvornahme zur Beseitigung etwaiger Mängel ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers entbindet den Auftragnehmer von seinen Gewährleistungspflichten für den betreffenden Mangel. Im Falle der Schlechterfüllung ist der Auftraggeber dafür verantwortlich und dazu verpflichtet, dass die Materialien und Stahlprodukte, die etwaige Mängel aufweisen und neu zu bearbeiten oder auszubessern sind, zum Produktionswerk des Auftragnehmers verbracht werden.
Eine etwaige Haftung ist grundsätzlich maximal auf den Auftragswert beschränkt. Dies gilt insbesondere auch für Mangelfolgeschäden.
§ 7 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Vertragspartnern für beide Teile der Ort unseres Betriebssitzes.
§ 8 Schriftform
Vereinbarungen, die vom Inhalt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.